Vereinsstatuten
1-Name, Sitz, Zweck und Mittel:
Art. 1 Name und Sitz:
Unter dem Namen-Adlerfarn-besteht ein Verein im Sinne Art.60 ZGB mit Sitz in
Unterentfelden/AG. Der Verein ist politisch, konfessionell neutral und gemeinnützig.
Art. 2 Zweck:
Der Zweck des Vereins besteht im Führen einer Waldspielgruppe für Kinder zwischen drei und
sechs Jahren. Er kann auch gleichartige andere Aktivitäten ausführen, welche die Kontakte unter den Eltern und Spielgruppenkindern fördern.
Art. 3 Ziel:
Den Wald und seine Umgebung als Lebens-, Entwicklungs-und Lernraum entdecken.
In gemischten Gruppen Rücksicht und Respekt erfahren und erleben.
Die Natur und seine Wunder auf spielerische Art erfahren.
Mit Materialien aus dem Wald arbeiten, basteln, bauen und den vorsichtigen, richtigen Umgang mit einfachen Werkzeugen erlernen.
Art. 4 Mittel:
Die finanziellen Mittel des Vereins zur Erfüllung seines Zweckes besteht aus:
Mitgliederbeiträgen, Waldspielgruppenbeiträgen, Spenden, Gönnerbeiträgen und Zuwendungen aller Art.